Gebrauchte Yacht im Ausland kaufen

27. September 2011

Tipps zum Kauf von gebrauchten Yachten im AuslandEine gebrauchte Yacht kann durchaus eine gute Alternative zum eigentlichen Neukauf darstellen, sofern der Zustand des Bootes auch dementsprechend gut ist. Für den eigentlichen Erwerb kommt ein Privatverkauf in Frage oder eine Gebrauchtbootbörse über das Internet. Selbst spezielle Makler haben sich dem Bootsverkauf angenommen und vertreiben hin und wieder auch gebrauchte Objekte. Damit der Kauf nicht zu einem Alptraum wird, sollte man beim Bootskauf auf einiges achten.

Was sollte man beachten?

Wenn man sich für den Kauf eines Bootes oder einer Yacht entschieden hat, ganz gleich ob im In- oder Ausland, sollte man sich zu keinem überstürzten Kauf hinreißen lassen. Bei einem Bootskauf handelt es sich schließlich um ein komplexes Gerät, welches ein hohes technisches Verständnis voraus setzt. Jeder Kauf sollte eine Besichtigung mit sich ziehen, bei der es ratsam ist, einen Sachverständigen bei sich zu haben. Nur dieser allein ist in der Lage, den genauen Zustand des Bootes bzw. der Yacht beurteilen zu können und eventuell versteckte Mängel auf zu finden. Eine gute Gebrauchtbootbörse kann einem dabei hilfreich mit Rat und Tat zur Seite stehen und sollte in der Lage sein, einen Fachmann empfehlen zu können. Fehlt hierbei jedoch eine Ansprechperson, so wird man auf jedem Fall im Verband der Sportboot- und Schiffbau-Sachverständigen fündig. Doch nicht allein die Besichtigung ist von großer Wichtigkeit sondern auch die Form des Verkaufes. Handelt es sich z.B. um einen Kauf von Privat oder über einen Makler, so gibt es keinerlei Gewährleistungsansprüche. Stützt man sich hingegen auf einen Händler so kann diese zwischen 1 und 2 Jahren betragen.

Wichtige Zertifizierungen und Nachweise

Wenn man eine Yacht im Ausland kaufen möchte, sollte man unbedingt auf einen Mehrwertsteuernachweis bestehen. Denn sobald irgend wann einmal die Frage des Weiterverkaufs oder die Einfuhr in einen EU-Staat auftaucht, ist dieser Lebens notwendig. Kann man die Versteuerung nämlich nicht nachweisen, muss man auf den noch vorhandenen Wert des Bootes bzw. der Yacht Steuern zahlen. Des weiteren darf man ein Boot nur mit gültiger Konformitätserklärung führen. Ist diese nicht vorhanden drohen einem hohe Bußgelder sowie die Stilllegung des Schiffes. Eine nachträgliche Ausstellung der CE-Zertifizierung kann recht kostspielig werden und sollte bereits vor dem Kauf gründlichst durchdacht werden.

Bild: Wojciech Gajda – Fotolia

VN:R_U [1.9.7_1111]
Rating: 0.0/5 (0 votes cast)
Schlagworte: ,

Schreibe ein Feedback!

Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.