Vermögensschadenhaftpflicht für Makler

17. Oktober 2011

HaftplichtversicherungEinige Branchen müssen sich vor Vermögensschäden, die Dritten durch ihre Tätigkeit entstehen können, durch eine Haftpflichtversicherung absichern.

Was versteht man unter einem Vermögensschaden?

Ein Vermögensschaden ist weder ein Personenschaden noch ein Sachschaden. Hier kommt also weder eine Person an Leib und Seele zu schaden, noch wird ein Gegenstand beschädigt, sondern es wird ein Schaden verursacht, durch den dem Geschädigten eine finanzielle Belastung entsteht. Wer als Versicherungsmakler tätig ist, ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflicht für Makler abzuschließen. Weitere Berufe, in denen eine Vermögensschadenhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist oder dringend empfohlen wird, sind, Finanzberater, Finanzmakler, Notar, Rechtsanwalt, Unternehmensberater, Versicherungsvertreter, um nur einige zu nennen.

Fehlentscheidung durch Falscheinschätzung

Versicherungsmakler sind von Berufs wegen damit beauftragt, sich darum zu kümmern, dass ihre Klienten die passenden Versicherungen bekommen. Fehlentscheidungen in der Beratung des Versicherungsmaklers sind jedoch nicht ausgeschlossen, beispielsweise können bestimmte Risiken falsch eingeschätzt werden, sodass Teilkasko statt Vollkasko versichert wurde etc. Um sich vor solchen Fehlentscheidungen, die bei Dritten Vermögensschäden bewirken können, abzusichern, ist für den Versicherungsmakler in Deutschland der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht für Makler Pflicht.

Was ist bei der Vermögensschadenhaftpflicht für Makler zu beachten?

Wichtig bei der Vermögensschadenhaftpflicht für Makler ist, darauf zu achten, dass sie einen ausreichenden Deckungsschutz, auch hinsichtlich eventuell eintretender Spätschäden, beinhaltet. Zudem ist eine regelmäßige Überprüfung des Versicherungsschutzes wichtig. Wenn Sie Ihr Berufsrisiko verringern wollen, sollten Sie als Finanzdienstleister dringend eine Vermögensschadenhaftpflicht abschließen und auf die Deckungssumme achten. Ansonsten setzen Sie sich dem Risiko aus, dass Sie Zahlungen aus eigener Tasche leisten müssen. Lassen auch Sie als Versicherungsmakler sich von auf diesem Gebiet spezialisierten Kollegen beraten, damit Ihnen ihre Arbeit auch in Zukunft noch Freude machen wird.

Foto: fuxart – Fotolia.de

VN:R_U [1.9.7_1111]
Rating: 0.0/5 (0 votes cast)
Schlagworte: ,

Schreibe ein Feedback!

Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.