„Hundsrecht“ oder das deutsche Abmahnwesen
15. September 2010Das Internet bietet neben vielen Möglichkeiten für die Nutzer auch eine große Einkommensquelle für Abmahn-Anwälte. Da sich nicht alle Internetnutzer mit den Gesetzen und Regelungen des World Wide Web auskennen, kommt es häufig zu Verstößen. Die meisten passieren aus reiner Unwissenheit, doch dies spielt im Nachhinein keine Rolle mehr. Weil sie sich keiner Schuld bewusst waren, fallen die meisten Betroffenen natürlich aus allen Wolken, wenn sie eines Tages eine Abmahnung Tauschbörse oder ein Mahnschreiben wegen eines ähnlichen Verstoßes im Briefkasten vorfinden. „Es war doch kostenlos“ ist der erste Gedanke vieler Menschen, wenn ihnen bewusst wird, dass sie die fragliche Tauschbörse oder das kostenlose Download-Angebot nicht hätten nutzen dürfen. Ihre Ratlosigkeit angesichts der Abmahnung ist verständlich, denn die nötigen Informationen über das Medienrecht sind für die Öffentlichkeit relativ schwer zugänglich und zudem meist schwer verständlich. Wen wundert es also, dass die Betroffenen sich ungerecht behandelt fühlen – wären sie von vorneherein über ihre Rechten und Pflichten aufgeklärt worden, wäre in den meisten Fällen gar kein Verstoß passiert. Nicht ganz zu Unrecht wird die deutsche Abmahnregelung auch „Dog Law“, also „Hundsrecht“ genannt. Hunden kann man verständlicherweise nicht im Voraus erklären, was sie dürfen und was nicht. Daher werden sie bestraft, wenn sie ein unerwünschtes Verhalten an den Tag legen, sodass sie sich für die Zukunft merken, was sie nicht tun sollen. Ähnlich verhält es sich bei Menschen, die eine Abmahnung erhalten haben. Man hält sie nicht für mündig, da man ihnen Informationen vorenthält und sie im Nachhinein einfach die Strafe spüren lässt. Von verantwortlicher Stelle hieß es einst, man wolle die Bürger nicht verwirren mit zu vielen Informationen. Für die Betroffenen ist das umso ärgerlicher, denn sie hätten den Verstoß und seine Folgen meist vermeiden können, hätten sie sich umfassender informieren können. Im Nachhinein kann man allerdings nicht mehr sehr viel ändern – zumindest nicht alleine. Sinnvoll ist es stets, einen Anwalt hinzuzuziehen, der Hilfe bei Abmahnung leisten kann. Viele Menschen versäumen dies aus Angst vor unüberschaubaren Zusatzkosten. Vereinbart man mit dem Anwalt allerdings von Anfang an ein Pauschalhonorar, besteht diese Gefahr zu keiner Zeit.
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